Die Schwangerschaftsberatungsstelle im Landratsamt
Rosenheim bietet Begleitung von der Schwangerschaft
bis zum dritten Lebensjahr des Kindes.
In dieser Veranstaltung erhalten Sie einen Überblick
über die gesetzlichen Leistungen:
• Wann beginnt / endet der Mutterschutz?
• Wie lange nehme ich Elternzeit?
• Welche Möglichkeiten gibt es beim Elterngeld?
• Wer bezahlt das Kindergeld / den Kinderzuschlag?
• Wann und wo muss ich Anträge stellen?
Sie erhalten einen ersten Überblick über Hilfsangebote
wie z.B. die Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“.